Vorschriften über Brandverhütung und Instruktionen für Brandbekämpfung gab es schon im 19. Jahrhundert. Die ersten Aufzeichnungen darüber konnte man aus dem Gemeinde- protokollbuch im Jahre 1839 entnehmen. Am 16. Februar 1839 nachts ¼ auf 1 Uhr brach in Schönau in der “Gasse” ein Brand, in der Scheune Haus Nr. 12 des Andreas Schuhmann jun., der zur Zeit Gemeindepfleger war, aus. Die zwei Nebenscheunen branden gleichfalls mit ab. Die untere gehörte Paulus Griebel und die obere Johann Ad. Stäblein. Das Wohnhaus Nr. 12 wurde ruiniert und nicht wieder aufgebaut. Da beschloss die Gemeindeverwaltung, angespornt durch diesen Brand die Anschaffung einer Feuerspritze, einer primitiven handbetriebenen Saug- und Druckspritze (zur damaligen Zeit ein großer Fortschritt) um so effektiver Brände zu bekämpfen. Eine Akte aus dem Jahre 1857 vom Landgericht Bischofsheim, enthält eine Feuerverordnung. Darin liest man z. B. : Jedermann ist verpflichtet bei ausgebrochenem Brand durch Mithilfe zur Löschung beizutragen. Bei Neubauten dürfen Häuser nicht durchaus aus Holz gebaut werden und anschließemde Gebäude sind durch eine Feuermauer zu scheiden. Giebel des Hauses aufzurichten ist. Ferner soll sich jede Gemeinde eine Feuerspritze anschaffen. Es folgten dann noch weitere Präventivmaßnahmen. Bereits seit dem Jahre 1836 wurde durch den Kaminkehrermeister von Bischofsheim in unseren Dörfern alljährlich eine Feuerbeschau abgehalten. Die Feuerschutzkommission, die später zweimal im Jahr erschien, stellte Mängel fest und meldete sie dem zuständigem Amt. 1875, lt. Eintragung, unterrichtete das Bezirksamt Neustadt die Gemeinde über festgestellte Mängel des örtlichen Feuerlöschwesens und forderte binnen 14 Tagen diesbezügliche Vollzugsmeldung über deren Behebung. Die eine Beanstandung betraf die im schlechten Zustand befindliche Feuerspritze samt Spritzen- haus und die andere das Fehlen eines ordentlichen Gemeindezimmer. “ Die ständigen Ausflüchte der Gemeindeverwaltung ”, so wörtlich im Schreiben, “sind unwahr, denn die Gemeinde hat Vermögen und zahlt in diesem Jahre nur wenig, oder gar keine Umlage. Das Absitzkapital wird leicht aufzubringen sein, da bedeutende Holzerlöse in Aussicht stehen“. Man sieht daraus, daß die damalige Aufsichtsbehörde voll über das Gemeindewesen im Bilde war. 1877 legte man sich schließlich eine neue Feuerspritze zum Preis von 950 Reichsmark zu und stellte auch eine Spritzenmannschaft auf. Die im Jahre darauf erfolgte Kontrolle durch den Kreisfeuerwehrinspektor vom kgl. Bezirksamt ergab keine Beanstandung. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts waren bereits alle Gebäude gegen Brand versichert. Namentlich, mit der entsprechenden Versicherungsnummer, sind in einer Akte aus dem Jahr 1857, dem Brandassekuranzkataster, alle Gebäude der Gemeinde erfaßt.
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