Unter ortspolizeiliche Vorschriften für die Feuerwehr, liest man im Gemeindeprotokollbuch vom 12. Mai 1921: “Feuerwehrpflicht erstreckt sich vom vollendeten 16. Bis vollendetem 45. Lebensjahr. Je nach der Mitgliederzahl, kann sie bis zum 50. Lebensjahr erweitert werden. Mitglieder der FFW die ausgeschlossen werden, treten von diesem Zeitpunkt, ab dem der Ausschluß rechtskräftig wird, zur Pflichtfeuerwehr über. Sie sind verpflichtet, an den vom Bürgermeister, im Benehmen mit dem Kommandanten festgesetzten Übungen teilzunehmen“:
Im Jahre 1925, unter Bürgermeister L. Th. Reubelt wurden die Zügel bei der Wehr strenger angezogen und eine Strafordnung für Versäumnisse erlassen. Bei einmaligem fehlen, wurde eine Strafe von 1 Mark festgesetzt, bei zweimaligem Fehlen von 1,50 Mark und bei dreimaligem Fehlen wurde der Mann ur Pflichtfeuerwehr abgestellt. Die Strafen, so im Protokoll, sollen mit Nachdruck beigetrieben werden. Die Wehr zählte damals 69 Aktive. Im Jahr 1926 ist einem Gemeinderatsbeschluß vom 22. November zu entnehmen, daß der Gemeinderat einstimmig gegen die Anschaffung einer Motorspritze stimmte. “Die Gemeinde Schönau kann nach ihrer Lage und Wasserversorgung auf diese Einrichtung verzichten. Insbesondere ist sie gegen die Anschaffung, weil der Haushalt mit notwendigeren Dingen aufs Höchste belastet ist und weil die Wehr trotz Motorspritze auf der gleichen Höhe gehalten werden muss“. Ein Gemeinderatsbeschluß vom 27.12.1927 zeigt die Abstimmung über diie Anschaffung einer Motorspritze, unter Bezugnahme auf die Darlegung bei der Versammlung am 26.12.1927 in Bischofsheim, mit 4 zu 3 Stimmen auf. Da die weiteren Verzeichnisse keine Motorspritze aufzeigen, könnte diese Abstimmung auch über einen Zuschuss für eine überörtliche Spritze sein oder der Beschluß wurde nicht umgesetzt. Bei der Generalversammlung 1928 beschloß man, das 50-jährige Bestehen der Feuerwehr festlich zu feiern und es wurde ein Festkomitee gebildet. Man sah auch vor, im Laufe des Jahres Reparaturen am Leiterhaus und Spritzenhaus vorzunehmen. Wegen verschiedener Unstimmigkeiten wurde das 50 jährige Stiftungsfest abgeblasen. Im Jahre 1928 trat die Gemeinde dem Feuerwehrverband bei. Er diente der Anschaffung, Indienststellung und dauerhaften Unterhaltung einer Motorspritze, mit automobilem Mannschaftswagen, samt 1.000 Metern an Schläuchen. Sitz des Verbandes ist Neustadt. Nur wenig aus dem Tätigkeitsbereich der konnte man aus der Zeit bis 1939 in Erfahrung bringen, da Protokollbücher unauffindbar waren und zudem in die Eintragungen in den Gemeindebüchern über die Wehr, nur kurz gehalten wurden. Eine der wenigen Eintragungen gibt an, daß für 25-jährige, ununterbrochene Mitgliedschaft im Dritten Reich, das Reichsfeuerwehrehrenzeichen 2. Klasse verliehen wurde. Mit diesem wurden zahlreiche Wehrleute ausgezeichnet. Namentlich angeführt ist der Löschtrupp aus dem Jahre 1939. Ihm gehörten an: Philipp Zirkelbach als Gruppenführer, Friedrich Deget als Maschinist, Josef Banfelder als Melder, Franz Schuck und Theodor Stapf als Angriffstrupp, Bühner Wilhelm und Rudolf Gessner als Wassertrupp und Reubelt Bernhard und Willi Zirkelbach als Schlauchtrupp.
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